Frequently asked questions
Prinzipiell kann man die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegertätigkeiten in zwei verschiedene Bereiche aufteilen. Den sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten und die freien Tätigkeiten.
Die hoheitlichen Tätigkeiten werden von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Dieser wird sich automatisch bei Ihnen melden. (Außer bei Abnahmen.) Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen unter anderem:
- Feuerstättenschau (Findet zweimal in 7 Jahren statt)
- Erstellung des Feuerstättenbescheids
- Abnahmen (z.B. wenn Sie eine neue Heizung einbauen)
Für die rechtzeitige Ausführung der freien Tätigkeiten (siehe Feuerstättenbescheid) sind Sie bzw. der Eigentümer verantwortlich. Zu den freien Tätigkeiten zählen:
- Kehr- und Überprüfungsaufgaben nach KÜO
- Abgaswegeüberprüfung
- Immissionsschutzmessung
Während die hoheitlichen Tätigkeiten ausschließlich von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden dürfen, können Sie für die freien Tätigkeiten jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen (auch Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.)
Wie oft welche Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, können Sie Ihrem Feuerstättenbescheid entnehmen. Diesen haben Sie bzw. der Eigentümer von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erhalten. Darauf sehen Sie genau welche Arbeiten wann erledigt werden müssen. Die Reinigungsintervalle, sowie die Art der Arbeiten können je nach Feuerungsanlage unterschiedlich sein.
Normalerweise melden wir uns automatisch und fristgerecht bei Ihnen, um einen Termin für die freien Tätigkeiten zu vereinbaren. Rechtlich gesehen ist allerdings der Eigentümer dazu verpflichtet die Arbeiten fristgerecht zu veranlassen. Prinzipiell schadet es nie Ihre Fristen selber zu kennen und zusätzlich ein Auge darauf zu haben. Fragen Sie im Zweifelsfall gerne nochmal bei uns nach.
Die hoheitlichen Tätigkeiten dürfen nur von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb seines Kehrbezirks durchgeführt werden. Dieser wird vom Landratsamt zugeteilt. Für die hoheitlichen Tätigkeiten können Sie sich
Ihren Schornsteinfeger also nicht aussuchen.
Für die freien Tätigkeiten können Sie Ihren Schornsteinfeger jedoch selbst wählen. Sie können diese entweder von Ihrem Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Sie wissen nicht wer Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist? Das können Sie ganz einfach auf der Seite des Landesinnungsverband Baden Württemberg nachlesen. Gleich auf der Startseite finden Sie eine Schaltfläche mit „Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“, klicken Sie darauf und geben Sie Ihre Postleitzahl und anschließend Ihre Straße ein. Dann sollte Ihnen Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger auch schon angezeigt werden.
Pauschal lässt sich das immer schwer sagen, da die Zusammensetzung des Preises von verschiedenen Faktoren abhängt. Senden Sie uns bitte Ihren Feuerstättenbescheid zu, dann können wir Ihnen die Kosten mitteilen.
Viele Kaminöfen dürfen seit dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden, sofern sie die gesetzlichen Grenzwerte nicht erfüllen. Sie möchten wissen, ob auch Ihr Ofen davon betroffen ist? Der richtige Ansprechpartner ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Alternativ können Sie auch auf der HKI Cert Seite nachsehen. Dort finden Sie eine Liste mit verschiedenen Herstellern. Wählen Sie einfach den richtigen Hersteller und Gerätetyp aus.
Wenn Sie einen neuen Kaminofen möchten vereinbaren wir sehr gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen bei uns in der Ausstellung in Renningen. Bringen Sie Ihre Baupläne mit und sollten Sie bereits einen Kaminofen haben, auch alle Unterlagen zu Ihrem alten Gerät. Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Wenn Sie dieses annehmen möchten vereinbaren wir im nächsten Schritt einen Einbautermin mit Ihnen.
Prinzipiell gilt: Hat das Objekt ein Baujahr nach 1977, dann reicht ein Verbrauchsausweis. Liegt das Baujahr vor 1977 oder handelt es sich um einen Neubau, dann muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden. (Außer das Objekt wurde umfassend modernisiert.) Der Bedarfsausweis basiert auf eine umfassenden Analyse und ist aufwendiger zu erstellen.
Sie sind Feuer und Flamme und möchten uns für die freien Schornsteinfeger Tätigkeiten beauftragen? Kein Problem, senden Sie uns einfach Ihren aktuellen Feuerstättenbescheid zu und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Außerdem senden wir Ihnen eine Vereinbarung zu und bitten Sie diese unterschrieben an uns zurückzusenden.
Sie interessieren sich für einen Kaminofen? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns Ihren kostenlosen Beratungstermin in unserer Ausstellung
in Renningen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir momentan nur Kunden in Ortschaften aufnehmen können in denen wir bereits Kunden haben.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden die Schornsteinfegerarbeiten doppelt vergeben. Das ist ärgerlich für Sie und für uns. Mit der Vereinbarung möchten wir sicherstellen, dass Sie die Arbeiten von uns durchgeführt haben möchten. Nach dem Ablauf von einem Jahr ist der Dienstleistungsvertrag monatlich kündbar.
Außerdem möchten wir mit der Vereinbarung auch sicherstellen die aktuellsten Kontaktdaten von Ihnen vorliegen zu haben, damit wir Sie zur Terminvereinbarung auch erreichen können.